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23 Juni 2022, 10:15
Konkrete Hinweise darauf gebe es derzeit nicht, allerdings sei ein Datendiebstahl aus aktueller Perspektive nicht auszuschließen
23 Juni 2022, 09:15
Die schweren Busch- und Waldbrände auf Zypern toben bereits seit drei Tagen. Durch die nötige Kooperation, die Brände unter Kontrolle zu bekommen, rücken die zwei Teile der Mittelmeerinsel offenbar politisch näher zusammen
23 Juni 2022, 09:15
Ein 20-Jähriger habe sich in einem WC verschanzt und behauptet, eine Schusswaffe zu haben. Bei einem Zugriff schoss die Polizei zwei Mal
23 Juni 2022, 09:15
  • Die Sozialpartner im Luftverkehr (Kaufmännischer Verband Schweiz, VPOD und SEV-GATA) haben am Mittwoch, 22. Juni 2022, den «Krisen-GAV»  mit Swissport, Station Zürich gekündigt.
  • Die GAV-unterstellten Mitglieder stehen zu 100% hinter diesem Entscheid. 
  • Faire und geregelte Arbeitsbedingungen, gerechter Lohn, ausreichende Ruhezeiten und ein Sozialleben ausserhalb der Arbeit sind Grundvoraussetzungen für einen GAV und für die Wiederaufnahme der Gespräche.

(Zürich)(PPS) An einer ausserordentlichen Sitzung am Mittwoch, 22. Juni 2022, hat der Kaufmännische Verband Schweiz gemeinsam mit den Gewerkschaften VPOD und SEV-GATA entschieden, den sogenannten «Krisen-GAV» mit der Swissport International AG, Station Zürich zu kündigen. Die Weigerung von Swissport zum regulären GAV 2019 zurückzukehren, einen Teuerungsausgleich zu bezahlen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ausreichend zu berücksichtigen und die unhaltbaren Arbeitsbedingungen am Standort Zürich, haben zu diesem historischen Entscheid geführt.

Seit dem 1. Januar 2021 gilt eine Zusatzvereinbarung zum GAV 2019 (Gesamtarbeitsvertag) mit Swissport. Dieser sogenannte «Krisen-GAV» war als temporäre Kostensenkungsmassnahme zur Bewältigung der Corona-Krise gedacht. Um das wirtschaftliche Überleben ihres Unternehmens zu sichern und ihre Arbeitsplätze zu erhalten, hatten die Angestellten von Swissport am Standort Zürich massive finanzielle Einschnitte in Kauf genommen.

Voraussetzung für die Zustimmung zum «Krisen-GAV» war indes stets die Rückkehr zum regulären GAV 2019, sobald sich die wirtschaftliche Lage erholt hat. Mit der Aufhebung der Corona-Massnahmen durch den Bundesrat am 16. Februar 2022 und der dadurch eingetretenen wirtschaftlichen Entspannung, sind diese Voraussetzungen erfüllt.

Swissport schliesst Aufhebung des «Krisen-GAV» kategorisch aus

Swissport lehnt eine Rückkehr zum GAV 2019 kategorisch ab. Zudem hat Swissport in den vergangenen fünf Verhandlungsrunden zwischen April und Juni 2022 klar gemacht, dass nicht, wie vereinbart, der GAV 2019, sondern der temporäre «Krisen-GAV» bzw. die daraus resultierenden Kostenersparnisse als

Verhandlungsgrundlage für den zur Verhandlung stehenden, neuen GAV verwendet werden müsse Für den Kaufmännischen Verband Schweiz und die Gewerkschaften VPOD und SEV-GATA steht fest: Ausgangslage für neue GAV-Verhandlungen darf keinesfalls der «Krisen-GAV» sein. «Wir fordern einstimmig die Rückkehr zum GAV 2019, einen Teuerungsausgleich und eine bessere Work-Life Balance, welche auch ein Sozialleben ausserhalb der Arbeitszeit ermöglicht», erklärt Michael Horvath, Fachverantwortlicher Sozialpartnerschaft beim Kaufmännischen Verband Schweiz. «Nur dieses Massnahmenpaket kann sicherstellen, dass Angestellte von Swissport am Standort Zürich wieder von guten und fairen Arbeitsbedingungen profitieren.»

Personalmangel und prekäre Arbeitsbedingungen

Die Mitarbeitenden von Swissport, Station Zürich, laufen am Limit. Der akute Personalmangel führt zu einer massiven Überlastung der Mitarbeitenden, was Zusammenbrüche und psychische Erkrankungen zur Folge hat. «Von fairen und geregelten Arbeitsbedingungen, gerechtem Lohn, ausreichenden Ruhezeiten und einem Sozialleben ausserhalb der Arbeit kann derzeit nicht mehr gesprochen werden», sagt Horvath. «Die Arbeitsbedingungen sind nicht mehr zumutbar.»

Diese gravierenden Missstände haben den Kaufmännische Verband Schweiz, gemeinsam mit dem VPOD und SEV-GATA, dazu bewegt, die Kündigungsklausel des «Krisen-GAV» zu beanspruchen, um ihn auf den 31. Dezember 2022 aufzuheben. Dieser Entscheid wird einstimmig von allen betroffenen Mitgliedern der Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbände im Luftverkehr getragen.

Zäsur in der Geschichte der Sozialpartnerschaft

Für Christian Zünd, CEO des Kaufmännischen Verbands Schweiz, markiert die Kündigung eine Zäsur in der knapp 150-jährigen Geschichte des Verbands: «In knapp 80 Jahren Sozialpartnerschaft im Luftverkehr, sah sich der Verband noch nie gezwungen, einen solchen Schritt zu gehen. Wir stehen klar hinter dem Erfolgsmodell der Sozialpartnerschaft und befürworten eine offene, lösungsorientierte Dialogkultur. Doch die aktuellen Arbeitsbedingungen und die Haltung von Swissport lassen uns heute keine andere Wahl, als den «Krisen-GAV» zu kündigen.» 

Es wurden bereits mehrere neue Verhandlungstermine für August und September 2022 vereinbart. Arbeitgeber und Sozialpartner bekunden damit ihren Willen, weiterhin an einer Lösung interessiert zu sein. Diese muss jedoch sozialverträglich und fair gestaltet werden und darf nicht auf dem Rücken der Mitarbeitenden ausgetragen werden. Die Mitarbeitenden von Swissport haben in den vergangenen Jahren immer nur Abstriche zu Gunsten ihres Arbeitgebers gemacht. Weitere Verschlechterungen zu Lasten der Mitarbeitenden können schon unter dem Aspekt der «Fürsorgepflicht» nicht mehr akzeptiert werden.

Firmenportrait: 

Kaufmännischer Verband Schweiz
Der Kaufmännische Verband ist seit fast 150 Jahren das Kompetenzzentrum für Bildung und Beruf im kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Umfeld sowie im Detailhandel. Schweizweit vertritt er rund 700 000 Arbeitnehmende aus den Branchen Banken und Versicherungen, Detailhandel, Gewerbe, Industrie, Luftverkehr sowie Personalverleih in knapp 40 regionalen und nationalen Gesamtarbeitsverträgen und setzt sich für die für die Stärkung ihrer Arbeitsmarktfähigkeit ein.

Pressekontakt: 

Kaufmännischer Verband Schweiz
Reitergasse 9
8021 Zürich

+41 44 283 45 33
kommunikation @ kfmv.ch   

23 Juni 2022, 09:15

(Bern)(PPS) Die grosse Bedeutung von Energiespeichern für eine erneuerbare, stabile und wirtschaftliche Energieversorgung ist unbestritten. Dennoch verhindern aktuelle Regulierungen den wirtschaftlichen Betrieb von Grossspeichern und dezentralen Speichern. Die Beratung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien ist zentral, um bestehende Diskriminierungen zu korrigieren und die Rahmenbedingungen für Energiespeicher zu verbessern.

Die Stromversorgung wird zunehmend von Flexibilität in der Erzeugung sowie der Nachfrage und damit von unterschiedlichen Speicherlösungen abhängig sein. Zugleich gewinnen saisonale Wärmespeicher für die Dekarbonisierung des Wärmesektors stark an Bedeutung und können einen bedeutenden Beitrag an die Versorgungssicherheit leisten. Damit das erhebliche Potenzial von Energiespeichern erschlossen werden kann, braucht es jedoch eine netzübergreifende, technologieneutrale Regulierung verschiedener Speicherlösungen.

Befreiung Netzentgelt

Vor diesem Hintergrund sollte die Beratung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien zwingend genutzt werden, um sämtliche elektrische Speicher, die nicht direkt an einen Endverbraucher angeschlossen sind und somit die gespeicherte Energie wieder in das Stromnetz zurückspeisen, vom Netzentgelt zu befreien. Damit würde eine Gleichbehandlung von reinen netzseitigen Speichern mit Pump¬speicher¬kraftwerken erreicht, die heute schon vom Netzentgelt befreit sind und nur für den Nettobezug Netzentgelte bezahlen müssen. Eine explizite Ausnahme nur für Pumpspeicherwerke, wie sie aktuell noch gesetzlich verankert ist, entspricht einer nicht zielführenden Diskriminierung.

Gleichzeitig sollten neben elektrischen Speichern auch Speicher einbezogen werden, die sektorübergreifend einen Beitrag an die Optimierung des Gesamtsystems leisten. Dies gilt für die Umwandlung von überschüssigem erneuerbarem Strom in Wärme oder in synthetisches Gas. Gerade bei der Speicherung von Wärme wurden grosse Fortschritte erzielt. So verringern saisonale Wärmespeicher nicht nur die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen, sondern können den Strombedarf im Winter auch um beeindruckende 4 TWh reduzieren und so das Risiko einer drohenden Strommangellage deutlich verringern. Dies hat das Forum Energiespeicher Schweiz (FESS) im Mai 2022 in einem Positionspapier aufgezeigt.

Mittel- bis langfristig sollte weiter eine technologieneutrale, netzübergreifende Netztarifierung angestrebt werden, bei der die Kosten der Nutzung für die vorgelagerten Netze auch bei einer Umwandlung in einen anderen Energieträger «mitgegeben» werden.

Roadmap Energiespeicher 2.0

Anlässlich der aktuellen Beratung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien – die Energiekommission des Ständerats berät das Geschäft Ende Juni 2022 weiter – hat das FESS die 2019 erstmals aufgelegte «Roadmap Energiespeicher» weiterentwickelt. In der «Roadmap Energiespeicher 2.0» wird kompakt aufgezeigt, wie die Rahmenbedingungen angepasst werden könnten, damit Energiespeicher ihr beachtliches Potenzial entfalten können.

Zur «Roadmap Energiespeicher 2.0»
6998810.fs1.hubspotusercontent-na1.net/hubfs/6998810/FESS_Roadmap_Speicher_2_220620.pdf

Firmenportrait: 

Die aeesuisse ist die Dachorganisation der Wirtschaft für erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Sie vertritt die Interessen von 35 Branchenverbänden und damit von rund 35'000 Unternehmen in der Schweiz. In ihrem Sinne engagiert sich die aeesuisse gegenüber der Verwaltung, der Politik und der Gesellschaft für eine fortschrittliche und nachhaltige Energie – und Klimapolitik. 

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