


(Bern)(PPS) In der nationalen Tripartiten Kommission des Bundes hatten die Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen Gelegenheit, zum Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) «Prüfung des Vollzugs der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit» Stellung zu nehmen.
Die EFK misst in ihrer Würdigung der Flankierenden Massnahmen (FlaM) der Tatsache, dass der Gesetzgeber die FlaM und ihre Instrumente bewusst in ihrer heutigen Form ausgestaltet hat, zu wenig Bedeutung bei. Verschiedene Feststellungen und Empfehlungen tangieren daher das ganze Vollzugsdispositiv der FlaM sowie deren rechtlichen Grundlagen. Der Gesetzgeber hat für die FlaM bewusst einen dezentralen und dualen Vollzug gewählt, der den regionalen und branchenspezifischen Gegebenheiten am besten Rechnung trägt.
Vor Einführung der Personenfreizügigkeit und der FlaM wurden die Lohn- und Arbeitsbedingungen ausländischer Arbeitskräfte im Voraus (ex ante) und systematisch überprüft. Eine nachgängige Kontrolle der gemeldeten Bedingungen fand nicht statt. Es gab folglich keine Garantie, dass die Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen effektiv eingehalten wurden. Mit den FlaM erfolgen die Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen (ex post), risikobasiert sowie auf der Grundlage einer umfassenden, evidenzbasierten Arbeitsmarktbeobachtung. Es soll dort kontrolliert werden, wo das Risiko von Unterbietungen resp. Verstössen gegen die Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen am grössten ist. Meldepflichtige Dienstleistungserbringer kommen aus Arbeitsmärkten mit tieferen Löhnen als in der Schweiz, was das Risiko von Unterbietungen bereits substanziell erhöht. Wichtig ist zudem die Tatsache, dass Schweizer Arbeitgeber viel gründlicher kontrolliert werden (z.B. rückwirkend für mehrere Jahre). Sie unterliegen weiter zusätzlichen Kontrollen wie z. B. in den Bereichen Schwarzarbeit, Gesundheit und Sicherheit. Aufgrund der dargelegten Einschätzung können der Schweizerische Arbeitgeberverband sowie der Schweizerische Gewerkschaftsbund, der Schweizerische Gewerbeverband und Travail.Suisse die Empfehlungen der EFK mehrheitlich nicht nachvollziehen und daher nicht unterstützen. Diese Beurteilung trifft insbesondere auch auf die Empfehlung zu, die Kontrollen von Entsendebetrieben zu reduzieren.
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(Bern)(PPS) Die grosse Bedeutung von Energiespeichern für eine erneuerbare, stabile und wirtschaftliche Energieversorgung ist unbestritten. Dennoch verhindern aktuelle Regulierungen den wirtschaftlichen Betrieb von Grossspeichern und dezentralen Speichern. Die Beratung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien ist zentral, um bestehende Diskriminierungen zu korrigieren und die Rahmenbedingungen für Energiespeicher zu verbessern.
Die Stromversorgung wird zunehmend von Flexibilität in der Erzeugung sowie der Nachfrage und damit von unterschiedlichen Speicherlösungen abhängig sein. Zugleich gewinnen saisonale Wärmespeicher für die Dekarbonisierung des Wärmesektors stark an Bedeutung und können einen bedeutenden Beitrag an die Versorgungssicherheit leisten. Damit das erhebliche Potenzial von Energiespeichern erschlossen werden kann, braucht es jedoch eine netzübergreifende, technologieneutrale Regulierung verschiedener Speicherlösungen.
Befreiung Netzentgelt
Vor diesem Hintergrund sollte die Beratung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien zwingend genutzt werden, um sämtliche elektrische Speicher, die nicht direkt an einen Endverbraucher angeschlossen sind und somit die gespeicherte Energie wieder in das Stromnetz zurückspeisen, vom Netzentgelt zu befreien. Damit würde eine Gleichbehandlung von reinen netzseitigen Speichern mit Pump¬speicher¬kraftwerken erreicht, die heute schon vom Netzentgelt befreit sind und nur für den Nettobezug Netzentgelte bezahlen müssen. Eine explizite Ausnahme nur für Pumpspeicherwerke, wie sie aktuell noch gesetzlich verankert ist, entspricht einer nicht zielführenden Diskriminierung.
Gleichzeitig sollten neben elektrischen Speichern auch Speicher einbezogen werden, die sektorübergreifend einen Beitrag an die Optimierung des Gesamtsystems leisten. Dies gilt für die Umwandlung von überschüssigem erneuerbarem Strom in Wärme oder in synthetisches Gas. Gerade bei der Speicherung von Wärme wurden grosse Fortschritte erzielt. So verringern saisonale Wärmespeicher nicht nur die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen, sondern können den Strombedarf im Winter auch um beeindruckende 4 TWh reduzieren und so das Risiko einer drohenden Strommangellage deutlich verringern. Dies hat das Forum Energiespeicher Schweiz (FESS) im Mai 2022 in einem Positionspapier aufgezeigt.
Mittel- bis langfristig sollte weiter eine technologieneutrale, netzübergreifende Netztarifierung angestrebt werden, bei der die Kosten der Nutzung für die vorgelagerten Netze auch bei einer Umwandlung in einen anderen Energieträger «mitgegeben» werden.
Roadmap Energiespeicher 2.0
Anlässlich der aktuellen Beratung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien – die Energiekommission des Ständerats berät das Geschäft Ende Juni 2022 weiter – hat das FESS die 2019 erstmals aufgelegte «Roadmap Energiespeicher» weiterentwickelt. In der «Roadmap Energiespeicher 2.0» wird kompakt aufgezeigt, wie die Rahmenbedingungen angepasst werden könnten, damit Energiespeicher ihr beachtliches Potenzial entfalten können.
Zur «Roadmap Energiespeicher 2.0»:
6998810.fs1.hubspotusercontent-na1.net/hubfs/6998810/FESS_Roadmap_Speicher_2_220620.pdf
Die aeesuisse ist die Dachorganisation der Wirtschaft für erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Sie vertritt die Interessen von 35 Branchenverbänden und damit von rund 35'000 Unternehmen in der Schweiz. In ihrem Sinne engagiert sich die aeesuisse gegenüber der Verwaltung, der Politik und der Gesellschaft für eine fortschrittliche und nachhaltige Energie – und Klimapolitik.
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