Prozess um SS-Treuelied bei Begräbnis: FPÖ mit Klage gegen STANDARD erfolgreich
16 Jänner 2025, 12:15
Das Wiener Landesgericht sah den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt, das Urteil ist nicht rechtskräftig. DER STANDARD geht in Berufung
Das Wiener Landesgericht sah den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt, das Urteil ist nicht rechtskräftig. DER STANDARD geht in Berufung
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