Bundesverfassungsgericht: Merkel-Äußerung zur Thüringen-Wahl 2020 hat Rechte der AfD verletzt
15 Juni 2022, 08:15

Laut dem Bundesverfassungsgericht hat die damalige Kanzlerin Merkel mit ihren Äußerungen zur Thüringen-Wahl 2020 Rechte der AfD verletzt. Merkel hatte am 6. Februar 2020 bei einem Staatsbesuch in Südafrika die Wahl des FDP-Politikers Kemmerich tags zuvor zum thüringischen Ministerpräsidenten mithilfe der Thüringer AfD-Fraktion als "unverzeihlich" bezeichnet. Das Ergebnis müsse "rückgängig gemacht werden", hatte sie gesagt. mehr

Meldung bei www.tagesschau.de lesen


Kommentare (0)
G-CVECX1E6DP